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Höhere Honorare für Übersetzer

Bundesgerichtshof spricht Übersetzern Erfolgsbeteiligung zu

© Die Berliner Literaturkritik, 08.10.09

KARLSRUHE (BLK) - Literaturübersetzer können künftig von den Verlagen deutlich höhere Vergütungen verlangen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch (7.10.) steht den notorisch schlecht bezahlten Übersetzern neben dem branchenüblichen Seitenhonorar auch eine Erfolgsbeteiligung zu. Ab einer verkauften Auflage von 5.000 Exemplaren bekommen Übersetzer fortan im Regelfall 0,8 Prozent vom Nettopreis bei Hardcover-Ausgaben und 0,4 Prozent bei Taschenbüchern. In dem Pilotverfahren hatten mehrere Übersetzer gegen die Verlagsgruppe Random House geklagt. Bisher erhielten sie pro Manuskriptseite 12 bis 17 Euro, am Erfolg wurden sie nur bei sehr hohen Auflagen beteiligt.  

Damit hat der BGH erstmals das 2002 geänderte Urheberrecht angewandt, wonach Autoren und Übersetzer eine nachträgliche Korrektur geschlossener Verträge durchsetzen können, wenn das vereinbarte Honorar „nicht angemessen“ ist. „Wir waren in der ungewöhnlichen Rolle, dass wir eine Art Tarifvertrag festlegen mussten“, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung.

Dabei habe sich der Senat an den inzwischen vereinbarten Vergütungsregeln für Autoren orientiert - 10 Prozent für Hardcover und fünf Prozent für Taschenbücher - und die Sätze für Übersetzer entsprechend heruntergerechnet. „Die Erfolgsbeteiligung setzt relativ früh ein, ist dann aber deutlich niedriger.“ Zudem sprach der BGH den Übersetzern die Hälfte des Nettoerlöses an sogenannten Nebenrechten wie etwa Hörbüchern zu.

Nicht gefolgt ist der BGH der Forderung der Übersetzer, neben dem festen Seitenhonorar schon vom ersten verkauften Buch an eine Erfolgsbeteiligung anzuordnen. Dafür sehe der Senat keine rechtliche Grundlage, sagte Bornkamm. Die Verfahren wurden zur abschließenden Entscheidung an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen. (Az: I ZR 38/07 u.a. vom 7.10. 2009)  

Auslöser des Grundsatzverfahrens ist die anhaltend schlechte Vergütungssituation der Literaturübersetzer. Nach Angaben von Hinrich Schmidt-Henkel, Vorsitzender des Verbandes deutschsprachiger Übersetzer, ist allein auf Grundlage der branchenüblichen Seitenhonorare von 15 oder höchstens 20 Euro kaum mehr als ein Monatseinkommen von 1.000 Euro zu erzielen. „Die allermeisten Literaturübersetzer müssen ihre Arbeit aus einem anderen Einkommen sponsern.“ Dem Verband gehören 1.250 der - geschätzt - rund 2.000 professionellen Literaturübersetzer in Deutschland an.

Bereits im Gesetzgebungsverfahren für die Reform des Urheberrechts von 2002 waren die Übersetzer als ein Negativbeispiel einer zu niedrigen Vergütung genannt worden. „Ihre in der Branche überwiegend praktizierte Honorierung steht jedoch in keinem angemessenen Verhältnis zu den von ihnen erbrachten Leistungen“, hieß es in der Gesetzesbegründung. (dpa/gai)


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