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Bestseller „Tannöd“ kein Plagiat

Das Oberlandsgericht München hat Klage abgewiesen

© Die Berliner Literaturkritik, 13.11.09

MÜNCHEN (BLK) - Der Krimi-Bestseller „Tannöd“ von Andrea Maria Schenkel ist kein Plagiat. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat in zweiter Instanz die Klage des Sachbuchautors Peter Leuschner gegen die Schriftstellerin abgewiesen. Ihm stehen somit keine Unterlassungsansprüche oder Zahlungen wegen Urheberrechtsverletzung zu. Gerichtssprecherin Sibylle Fey bestätigte am Freitag entsprechende Medienberichte. Leuschner hatte behauptet, Schenkel habe aus seinem Sachbuch „Der Mordfall Hinterkaifeck“ vieles abgeschrieben. In der kommenden Woche kommt der Film «Tannöd» nach dem gleichnamigen Bestseller in die Kinos. (dpa/wer)

 


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